Satzung und Ordnungen
Steuerliche Hinweis:
Da der Verein für durchgeführten Pflegeaktionen ggf. Aufwandsentschädigungen auszahlt, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Aufwandentschädigungen grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig sind. Es gibt jedoch einen jährlichen Freibetrag (Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten i.S.d. § 3 Nr. 26 / 26a EstG, die sog. Ehrenamtspauschale) von 960.-€ (Stand 2026). Aufwandsentschädigungen, die diesen Betrag übersteigen sind grundsätzlich zu versteuern. Für die Meldung und Angabe ist ausschließlich der Steuerpflichtige verantwortlich!
Weiterführende Links:
Nebenberufliche Tätigkeit
Satzung:
Hier ist die Satzung als pdf -Download: 2505_Satzung